Im Hessischen Landesbehindertenrat vereinigen sich Menschen mit Behinderungen in Hessen und ihre Landesverbände unter Wahrung und gegenseitiger Respektierung ihrer souveränen Eigenständigkeit. Ziel dieses Zusammenschlusses ist die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe im Sinne des Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 GG in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und eine selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Dabei sind die Belange besonders benachteiligter Gruppen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen.
Zur Führung der Geschäfte des Hessischen Landesbehindertenrates wird eine Geschäftsstelle eingerichtet.
Diese Satzung wird von der Delegiertenversammlung mit einfacher Mehrheit verabschiedet und tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft.
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Der Landesbehindertenrat bildet Arbeitsgruppen, die jeweils von einem Mitglied dieser Einrichtung koordiniert werden. Die Arbeitsergebnisse werden dem Landesbehindertenrat zu weiterer Veranlassung zugeleitet.
Diese Geschäftsordnung tritt nach Beschlussfassung durch den Landesbehindertenrat Hessen vom 9.8.98 in Kraft.
In der Sitzung des LBR am 03. Juli 2013 in Marburg wurde die Geschäftsordnung nochmals bestätigt.
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